Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens

Reinhard Hirsch – „Mode nach Maß“

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftstätigkeiten von Reinhard Hirsch im Rahmen des Geschäftsfeldes Maßmode, nachfolgend „Herrenausstatter“ genannt.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) aufgrund der in § 18 Abs 1 Z 3 FAGG vorgesehenen Ausnahme vom Rücktrittsrecht nicht zukommt. Dem Kunden kommt ebenso kein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zu, da er die geschäftliche Verbindung zum Herrenausstatter gemäß § 3 Abs 3 Z 1 KSchG selbst angebahnt hat.

Mit der Beauftragung des Herrenausstatters willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass dessen personenbezogene Daten zu den notwendigen Verwendungszwecken verarbeitet sowie – soweit zur Auftragserfüllung notwendig – an Drittparteien weitergegeben werden dürfen.

Der Herrenausstatter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur mit dessen Einwilligung bzw. Beauftragung oder Bestellung zu den mit dem Kunden vereinbarten Zwecken, oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang vorliegt. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen des Herrenausstatters erforderlich sind, oder die der Kunde dem Herrenausstatter freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

  1. Maßmode / Maßbekleidung für IHN

  1. Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen für Beratung, Maßnehmen oder für Anfertigungen können persönlich, telefonisch, via Kontaktformular über die Homepage (www.hirsch-modenachmass.at), oder schriftlich per E-Mail erfolgen. In jedem Fall gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Terminwahrnehmung Der Herrenausstatter behält sich das Recht vor, für verbindlich gebuchte, jedoch nicht fristgerecht – sohin mindestens 24 Stunden vor dem Termin – stornierte und nicht wahrgenommene Termine eine Ersatzgebühr von EUR 125,00 in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsinhalt

Der Kunde gibt beim Herrenausstatter Kleidungsstücke in Auftrag, die exakt nach den Körpermaßen und den Wünschen des Kunden individuell und exklusiv für diesen angefertigt werden.

  1. Auftragserteilung

Mit dem Kunden werden vor Auftragserteilung die Auftragsdetails wie Artikel, Optionen, Ausstattungsdetails und Sonderwünsche detailliert besprochen.

  1. Persönliche Auftragserteilung

Der Kunde gibt seinen Auftrag in der Regel persönlich – nach vorherigem Maßnehmen gemäß § A5.2. – beim Herrenausstatter auf. Der Kunde erhält daraufhin ein schriftliches Angebot mit Preisangaben in Euro, einem Hinweis auf die verwendeten Maße sowie Details der Bestellung wie Stoff, Design, usw. per E-Mail. Dieses Angebot ist vom Kunden nochmals schriftlich zu bestätigen. Erst dann gilt der Auftrag als erteilt.

  1. Schriftliche oder telefonische Auftragserteilung

Der Kunde kann seinen Auftrag auf Basis bereits aus einem früheren Auftrag vorliegender Maße auch telefonisch oder schriftlich aufgeben (siehe Kontaktdaten www.hirsch-modenachmass.at). Wichtig ist in diesem Fall, dass bei dem Kunden seit des letzten Maßnehmens keine Änderung der Körpermaße vorliegt und er dies bei Auftragsvergabe ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sofern der Kunde bei der Auftragserteilung auf ein erneutes Maßnehmen gemäß §A5.2. verzichtet, da die Maße bereits aus einem früheren Auftrag vorliegen, kann eine Passformgarantie nur auf die, dem Herrenausstatter aus dem früheren Auftrag vorliegenden Maße, garantiert werden. Der Kunde erhält daraufhin bei schriftlicher oder telefonischer Bestellung ein schriftliches Angebot mit Preisangaben in Euro, einem Hinweis auf die verwendeten Maße sowie Details der Bestellung wie Stoff, Design, usw. per E-Mail. Dieses Angebot ist vom Kunden nochmals schriftlich zu bestätigen. Erst dann gilt der Auftrag als erteilt.

  1. Beratung, Maßnehmen und Design-Erstellung

  1. Beratungsleistung Für reine Beratungsleistungen, die über 30 Minuten hinausgehen, werden – sofern es anschließend zu keiner Auftragsvergabe an den Herrenausstatter kommt – folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

  • Beratungsdauer zwischen 30 bis 60 Minuten – pauschal EUR 125,00,

  • Beratungsdauer zwischen 60 bis 90 Minuten – pauschal EUR 175,00,

  • Beratungsdauer zwischen 90 bis 150 Minuten – pauschal EUR 225,00 und

  • Beratungsdauer ab 150 Minuten – pauschal EUR 275,00.

  1. Maßnehmen / Ermitteln der Körpermaße

Der Herrenausstatter ermittelt, die für die Anfertigung relevanten Körpermaße, mittels persönlicher, von Hand durchgeführter Vermessung des Kunden. Bei der Ermittlung der Körpermaße werden die vom Kunden gewünschten Zugaben zum Körpermaß für die Anfertigung der Maßbekleidung exakt berücksichtigt. Nachträgliche Änderungen der Maßzugaben sind ab Beginn der Anfertigung nicht mehr möglich (siehe §A8.).

  1. Auftragsannahme und Anzahlung

  1. Auftragsannahme

Nach schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Kunden gilt der Auftrag als erteilt. Die Auftragsannahme durch den Herrenausstatter erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung seitens des Herrenausstatters an den Kunden.

  1. Anzahlung

Wird lediglich ein Hemd beim Herrenausstatter bestellt, wird keine Anzahlung fällig und der Auftrag wird direkt zur Produktion weitergeleitet.

In allen anderen Fällen wird mit Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 50% der Auftragsgesamtsumme fällig. Die Anzahlung wird mit einer Teilrechnung in Rechnung gestellt und zusammen mit der Auftragsbestätigung an den Kunden übermittelt. Zahlungen erfolgen per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto des Herrenausstatters.

Wird die in Rechnung gestellte Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung beglichen, hat der Herrenausstatter das Recht – nach 7 tägiger Nachfristsetzung – vom erteilten Auftrag zurückzutreten. Dem Herrenausstatter verbleibt das Recht in diesem Fall – je nach Auftragsart – dem Kunden eine Gebühr für seine Beratungsleistung in Rechnung zu stellen (siehe §A5.1.).

Erst wenn die in Rechnung gestellte Anzahlung beim Herrenausstatter eingeht, wird der Auftrag zur Produktion weitergeleitet und mit der Anfertigung der bestellten Maßbekleidung begonnen.

  1. Übergrößenzuschlag

Für Übergrößen und/oder Überlängen erheben wir in der Regel einen branchenüblichen Übergrößenzuschlag / Stoffzuschlag.

Die Übergrößen-Tabelle ist beim Herrenausstatter einzusehen. Im Angebot informiert der Herrenausstatter den Kunden über die Zuschläge.

  1. Auftragsänderung und Storno von Aufträgen nach Auftragserteilung

  1. Auftragsänderung nach Auftragserteilung

  1. Auftragsänderungswünsche nach Auftragserteilung können telefonisch, schriftlich oder persönlich an den Herrenausstatter erfolgen. Der beim Herrenausstatter eingegangene Änderungswünsch wird dem Kunden daraufhin vom Herrenausstatter schriftlich bestätigt.

  1. Für nachträgliche Änderungen von Aufträgen vor dem Zuschnitt verrechnen wir je Kleidungstück 25% des Auftragswertes extra.

  1. Für nachträgliche Änderungen von Aufträgen nach dem Zuschnitt verrechnen wir je Kleidungsstück 50% des Auftragswertes extra.

  1. Änderungswünsche können produktionsbedingt nicht mehr berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde. Zum Beweis dient hierfür die Trackingübersicht der Produktion.

  1. Stornierung von Aufträgen nach Auftragserteilung

Stornierungen müssen schriftlich an den Herrenausstatter erfolgen.

Erfolgt die Stornierung vor dem Zuschnitt, so werden dem Kunden 35% des Auftragswertes verrechnet. Erfolgt die Stornierung nach dem Zuschnitt, so werden dem Kunden 75% des Auftragswertes verrechnet. Erfolgt die Stornierung nachdem bereits mit der Produktion begonnen wurde, so werden dem Kunden 100% des Auftragswertes verrechnet.

  1. Anfertigung, Lieferung und Anprobe

  1. Anfertigung

Die Anfertigung der bestellten Maßmode erfolgt in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen ab Auftragserteilung bzw. Bezahlung der Anzahlungssumme. Zu einer Anfertigungsverzögerung kann es kommen, wenn der bestellte Stoff vom Stoffhersteller kurzfristig nicht lieferbar ist oder andere gewichtige Gründe vorliegen. Ebenso können Produktionsverzögerungen oder Ausfälle durch höhere Gewalt entstehen. Eine Verzögerung aus diesen Gründen bildet jedoch keinen rechtlichen Grund einer Stornierung bzw. eines Rücktritts vom bestehenden Auftrag. Über Verzögerungen in der Anfertigung bleibt der Kunde informiert.

  1. Lieferung

Es ist üblich, dass maßgeschneiderte oder maßkonfektionierte Kleidungsstücke zwecks Anprobe zu einem vereinbarten Termin geliefert werden. Der Herrenausstatter informiert den Kunden persönlich, telefonisch oder schriftlich über die Fertigstellung der Ware.

Die Ablieferung der Ware beim Kunden erfolgt nach vorheriger Terminabsprache zwischen dem Kunden und dem Herrenausstatter.

  1. Anprobe

Die Anprobe der Kleidungsstücke am Tag der Lieferung wird empfohlen, insbesondere, wenn es sich um einen Erstauftrag handelt.

Hemden sollten grundsätzlich vor dem ersten Tragen gemäß Pflegeanleitung (angebrachtes Etikett) gewaschen werden.

Für Maßveränderungen des Kunden (Gewicht, Größe, Körperhaltung) zwischen Auftragserteilung und Lieferung übernimmt der Herrenausstatter keine Passformgarantie. Eventuell aufgrund solcher Kundenmaßveränderungen anfallende Änderungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Zahlung, Preiseangaben, Gutscheine und Rabattaktionen

  1. Zahlung

Zur eventuell zu leistenden Anzahlung siehe §A6.2.

Die Zahlung bzw. die restliche noch offene Zahlung (siehe §A6.2.) wird – sofern nicht noch Änderungen vorgenommen werden müssen, die ihren Ursprung nicht in der Kundensphäre haben (siehe §A9.3.) – mit Legung der Rechnung bzw. zweiten Teilrechnung fällig. Sollte die Ware aus Gründen in der Person des Schuldners nicht geliefert werden können, ändert dies nichts am Fällig werden der Rechnung. Die Überweisungen der Rechnung bzw. zweiten Teilrechnung hat innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen erfolgen per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto des Herrenausstatters.

Für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung wird die Ware erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Rechnungssumme an den Kunden übergeben (Zug-um-Zug).

Verzug tritt ab dem 8. Werktag nach Rechnungslegung ein. Bei verspäteter Zahlung ist der Herrenausstatter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% des Auftragswertes zzgl. Mahngebühren in der Höhe von EUR 17,50 pro erfolgter Mahnung einzuheben.

Die Ware verbleibt jedenfalls bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Herrenausstatters. Unberührt hiervon bleiben die Rechte des Herrenausstatters, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Herrenausstatter überträgt die Forderung bei qualifiziertem Verzug – sohin nach einer erfolglosen Mahnung unter 7-tägiger Nachfristsetzung – an ein Inkassoinstitut bzw. an seinen rechtsfreundlichen Vertreter. Dieses/dieser leitet das Mahnverfahren ein. Die Kosten hierfür trägt der Schuldner.

  1. Preise

Preisangaben werden in Euro (EUR) ohne gesetzlicher Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung ausgewiesen. Beträge sind immer ohne Abzug fällig.

  1. Gutscheine und Rabattaktionen

Gutscheine oder Rabattaktionen werden direkt mit dem Auftragswert/Warenwert verrechnet.

Barauszahlungen von Gutscheinen oder Rabattaktionen sind ausgeschlossen.

Die Gültigkeit der Gutscheine oder Rabattaktionen sind explizit auf diesen ausgewiesen und haben ohne Ausnahme Gültigkeit.

  1. Aufbewahrung angezahlter oder bezahlter Ware

  1. Angezahlte Ware

Angezahlte Kleidungsstücke, die zur Lieferung oder Korrektur beim Herrenausstatter vorliegen, werden nach Terminvereinbarung an den Kunden geliefert. Sollte eine Lieferung aus Gründen auf Seiten des Kunden scheitern, wird die restliche offene Zahlung nach Ausstellung der Rechnung dennoch zur Zahlung fällig und es treten die entsprechenden Säumnisfolgen ein (siehe §A10.1.).

Für die Aufbewahrung der angezahlten Ware wird eine Einlagerungsgebühr von EUR 20,00 pro Monat nach vier Wochen ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin an den Kunden verrechnet.

  1. Vollständig bezahlte Ware

Bereits vollständig bezahlte Kleidungsstücke, die zur Lieferung oder Korrektur beim Herrenausstatter vorliegen, sendet der Herrenausstatter nach Ablauf einer Frist von 8 Wochen ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin ohne weitere Ankündigung unfrei an die vom Kunden bekanntgegebene Anschrift zu, insofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zwischenzeitig erfolgte Adressänderungen des Kunden, die dem Herrenausstatter nicht bekanntgegeben wurden, gehen zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt in diesem Fall auf Gefahr des Kunden. Im Falle einer Retournierung gehen die Kleidungsstücke in das Eigentum vom Herrenausstatter über. Dem Herrenausstatter ist es sodann freigestellt, über den Verwendungszweck der Maßbekleidung frei zu entscheiden und diese gegebenenfalls weiterzuverkaufen. Ein Anspruch auf Ausgleich des Kunden besteht in diesem Falle nicht.

  1. Korrekturrecht

Der Anspruch auf Nachkorrektur von neu maßgefertigten Kleidungsstücken erlischt 3 Monate nach Auslieferung an den Kunden und/oder wenn die Kleidungsstücke getragen wurden.

Speziell bei Erstaufträgen ist es möglich, dass Korrekturen notwendig sind. Es stehen dem Herrenausstatter mehrere Korrekturen zu. Dies ermächtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.

Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware.

Zu Korrekturen aufgrund von Maßveränderungen des Kunden (Gewicht, Größe, Körperhaltung) zwischen Auftragserteilung und Lieferung siehe Punkt §A9.3. Für solche Änderungen hat der Kunde aufzukommen.

Lässt der Kunde notwendige Korrekturen nicht vom Herrenausstatter, sondern von Dritten, durchführen bzw. nimmt der Kunde Änderungen selbst vor, übernimmt der Herrenausstatter für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr und kommt nicht für die Kosten der Korrektur auf.

  1. Qualität und Pflege

Der Herrenausstatter verwendet Naturmaterialien wie Baum- oder Schurwolle. Trotz sorgfältiger Verarbeitung kann es auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, zu geringen Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform kommen, die technisch nicht vermeidbar sind.

Die Pflegehinweise der an den Kleidungsstücken angebrachten Etiketten sind unbedingt Folge zu leisten. Für falsch gepflegte Bekleidungsstücke übernimmt der Herrenausstatter keine Gewähr, noch berechtigt dies zu Beanstandungen welcher Art auch immer.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen sind dem Herrenausstatter sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. ab Bekanntwerden der jeweiligen Beanstandungen in geeigneter Form schriftlich anzuzeigen.

Festgehalten wird, dass ein Mangel eine Abweichung vom vertraglich Geschuldeten ist; sohin Material- sowie Produktionsfehler. Das subjektive Empfinden des Kunden, dass ein angefertigtes Bekleidungsstück nicht gefällt bzw. nicht passt, stellt keinen Mangel dar.

  1. Rücknahme von angefertigten Bekleidungsstücken

Auf Maß des Kunden und/oder individuell für den Kunden angefertigte Bekleidungsstücken sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen (siehe §A12.).

  1. Gutscheinbedingungen

  1. Gutscheinarten

  1. EURO-Gutschein

EURO-Gutscheine müssen zur Einlösung immer über einen bestimmen EURO-Betrag ausgestellt sein.

Der Gutschein wird neutral oder personalisiert ausgestellt und kann mit Rechnung zur Überweisung gebracht werden. Der Gutschein wird nach erfolgter Bezahlung per Post – wobei der Kunde das Porto zu bezahlen hat – oder per E-Mail zum Selbstausdruck zugesandt.

Mit Bezahlung des Gutscheinbetrages per Überweisung wird der Gutschein gültig.

  1. Prozent-Gutschein

Prozent-Gutscheine lauten auf einen expliziten Prozentwert, der bei einem Einkauf/Bestellung bei Vorlage für die gesamte Rechnungssumme herangezogen werden kann.

  1. Artikelgutschein

Artikelgutscheine sind jeweils nur für einen explizit angeführten Artikel gültig.

  1. Gutscheinwert

Auf dem Gutschein ist der explizite Wert in EUR oder in Prozenten genannt. Auf Artikelgutscheine wird ein bestimmter Artikel angegeben.

  1. Gutscheinerwerb

  1. EURO-Gutschein / Artikelgutschein

Ein EURO- oder Artikelgutschein kann persönlich, per Telefon oder per E-Mail erworben werden. EURO- und Artikelgutscheine werden gültig ab vollständiger Bezahlung des Gutschein- bzw. Artikelwertes gegen Rechnung per Banküberweisung.

  1. Prozent-Gutschein

Prozent-Gutscheine werden in der Regel bei Sonderaktionen überreicht.

  1. Gültigkeit

Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstelldatum und sind grundsätzlich übertragbar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Artikelgutscheinen (§B1.3.) aufgrund von Preisveränderungen bei der Gutscheineinlösung nach mehr als einem Jahr ab Ausstellungsdatum zu Aufzahlungen kommen kann.

Wird der Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst, erlischt der vollständige Anspruch auf Leistungserfüllung ohne Ausnahmen. Die Rückerstattung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.

  1. Barauszahlung

Eine Barauszahlung ist für sämtliche Gutscheinarten ausgeschlossen.

  1. Einlösen

Die Gutscheine sind ausschließlich beim Herrenausstatter innerhalb der am Gutschein vermerkten Gültigkeitsdauer einlösbar und sind nicht mit anderen Rabatt- oder Sonderaktionen kombinierbar.

  1. EURO-Gutscheine

Der Wert eines EURO-Gutscheines wird mit der Rechnungssumme direkt verrechnet. Ist der Auftragswert bei Einlösung eines EURO-Gutscheines höher als der Gutscheinwert, wird die Differenz ohne Abzug in Rechnung gestellt. Ist der Auftragswert geringer als der Gutscheinwert, ist eine Barauszahlung des Restgutscheinbetrages nicht möglich. Das verbleibende Guthaben wird als neuer Gutschein mit einer Gültigkeit von 5 Jahren neu ausgestellt.

  1. Prozent-Gutscheine

Prozent-Gutscheine werden in Höhe des Prozentwertes einmal von der gesamten Rechnungssumme in Abzug gebracht.

  1. Artikelgutscheine

Artikelgutscheine werden nur gegen den auf dem Gutschein dokumentierten Artikel 1:1 eingelöst.

  1. Allgemeines

  1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-CISG) wird ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  1. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Österreich, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Reinhard Hirsch e.U.,

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